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01.12.2022

SKW Schwarz für MDR erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen nicht-sendungsbezogene Nutzerkommentare auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien löschen. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht anlässlich einer Klage gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Die Rundfunkanstalt wurde durch SKW Schwarz vertreten.

Der MDR veröffentlicht auf seiner Facebook-Seite zu ausgewählten Sendungen Beiträge, die die Nutzer kommentieren können. Die Netiquette des MDR verweist darauf, dass die Kommentare u.a. einen Bezug zum Thema der jeweiligen Sendung aufweisen müssen. Der Kläger hatte auf Facebook 14 Kommentare ohne Sendungsbezug gepostet, die der MDR löschte.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage hinsichtlich eines Kommentars statt und wies sie im Übrigen ab. Das Oberverwaltungsgericht wies die gegen die Klageabweisung gerichtete Berufung des Klägers zurück. Die Revision des Klägers beim Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich hinsichtlich eines weiteren Kommentars Erfolg (BVerwG 6 C 12.20 - Urteil vom 30. November 2022). Die obersten Verwaltungsrichter machten in ihrer Entscheidung deutlich: Die im Streit stehenden Kommentare des Klägers hatten ganz überwiegend keinen Bezug zu den Themen der jeweiligen Sendungen des MDR. Insbesondere der vom Kläger in dem Forum wiederholt geäußerten Kritik an der Löschungspraxis des MDR, so das Bundesverwaltungsgericht in der Pressemitteilung, fehlte der notwendige Sendungsbezug.

Zwar liege in der Löschung der Kommentare des Klägers ein Eingriff in dessen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsäußerungsfreiheit, so das Gericht. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt. Denn zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG zählten u.a. die das Telemedienangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betreffenden Regelungen des § 11d RStV (der heutige § 30 MStV). Die Beschränkung des Angebots dieser Rundfunkanstalten auf sendungsbezogene Telemedien sowie das Verbot von Foren und Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung erstrecke sich auch auf die Kommentare der Nutzer. Der MDR sei damit berechtigt, Posts ohne Sendungsbezug auch ohne vorherige Anhörung oder nachträgliche Benachrichtigung des Nutzers zu löschen.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat erfreulicherweise bestätigt, dass Rundfunkanstalten, die Unternehmensseiten auf Facebook oder anderen Portalen betreiben, es nicht hinnehmen müssen, dass Nutzer sachfremde und unseriöse Kommentare auf ihren Seiten posten“, sagt SKW Schwarz Partner Martin Diesbach. „Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Kommentare keinen erkennbar inhaltlichen Bezug mehr zu den Diskussionen auf der Online-Plattform haben. Solche Kommentare dürfen die Betreiber in Umsetzung ihrer Netiquette entfernen.“

Vertreter Mitteldeutsche Rundfunk:
SKW Schwarz:
Dr. Martin Diesbach (Media & Entertainment), Dr. Klaus Jankowski (Öffentliches Wirtschaftsrecht)

Weiterführende Links:
Urteil zu gelöschten Facebook-Kommentaren | MDR.DE
Urteil: Löschung von Kommentaren auf der Facebookseite des MDR war weitestgehend rechtens | MDR.DE
Bundesverwaltungsgericht verhandelt Löschung von Facebook-Kommentaren beim MDR | MDR.DE

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