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25.02.2025

Sturm im Wasserglas – VG verneint Anwendbarkeit der Bereichsausnahme Gefahrenabwehr in Niedersachsen!?

Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst bleibt weiter Quell von Entscheidungen. Nachdem diverse Obergerichte die Regelung gefestigt hatten (Vergaberecht & Bevölkerungsschutz: Mehrwert in Auswahlverfahren berücksichtigen, Bereichsausnahme Gefahrenabwehr unabhängig vom Landesrecht gesichert), schert das VG Lüneburg aus: Es hält die Bereichsausnahme (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) jedenfalls in Niedersachsen für nicht anwendbar und negiert damit den Willen des Landesgesetzgebers. 

Ob die Entscheidung Bestand haben wir, werden die kommenden Monate zeigen. 

Den vollständigen Beitrag lesen Sie auf dem Vergabeblog: 
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Für weitere Informationen oder eine Beratung zu vergaberechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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