Wie können Träger des Rettungsdienstes sicherstellen, dass bei der Beschaffung von Leistungen zur Gefahrenabwehr ein Mehrwert für den Bevölkerungsschutz erzielt wird? Welche Spielräume bestehen im Verwaltungsvergaberecht, um bei Ausschreibungen des Rettungsdienstes Qualität und langfristige Resilienz in den Mittelpunkt zu stellen?
Diesen Fragen widmen sich unsere Anwälte Rene M. Kieselmann und Mathias Pajunk in ihrem aktuellen Beitrag für das Deutsche Vergabenetzwerk. Sie erläutern, welche Möglichkeiten bestehen, um den Bevölkerungsschutz als entscheidenden Faktor in Auswahlverfahren zu honorieren – und welche Grenzen es gibt.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier:
>> Bereichsausnahme Gefahrenabwehr: Mehrwert für den Bevölkerungsschutz kann in Auswahlverfahren belohnt werden <<
Für weitere Informationen oder eine Beratung zu vergaberechtlichen Fragestellungen – nicht nur im Rettungsdienst – stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.