Erhöhung des Mindestlohns und der Mini Jobgrenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf EUR 12,41 und zum 1. Januar 2025 auf EUR 12,82.
Gleichzeitig wird die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Mini Jobber und Minijobberinnen, zum Jahresbeginn von EUR 520 brutto auf EUR 538 brutto angehoben. Bis zu dieser Höhe ist die monatliche Vergütung Steuer- und sozialversicherungsfrei.
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Ab 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten. Das Gesetz soll die Einhaltung zentraler Menschen- und Umweltrechte entlang der kompletten Wertschöpfungskette verbessern. Die Geschäftsleitung muss – durch eine bereits in Kraft getretenen Neuregelung in § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG – den Wirtschaftsausschuss zu allen Sorgfaltspflichten nach dem neuen Gesetz unterrichten. Darüber hinaus sind bei der Umsetzung des Gesetzes zahlreiche Mitbestimmungsrechte betroffen.
Telefonische Krankschreibung
Seit Dezember 2023 gibt es wieder die Möglichkeit für Beschäftigte, sich beim Arzt für leichte Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen. Die Kleinschreibung darf aber nicht mehr als fünf Tage umfassen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt zwar schon einige Zeit, am 17. Dezember 2023 ist allerdings für alle Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten eine Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße in Kraft getreten. Bislang galt diese Verpflichtung nur für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten. Ein Verstoß hiergegen ist bußgeldpflichtig, mit einem Bußgeld von bis zu EUR 20.000.
Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie
Die sogenannte Inflationsausgleichsprämien bis zu einem Maximalbetrag von EUR 3000 steuerfrei, läuft zum Jahresende 2024 aus. Soweit der Betrag noch nicht ausgeschöpft ist, kann im Laufe des Jahres 2024 noch ein steuerfreier Betrag in Anspruch genommen werden.