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23.01.2024

Update Arbeitsrecht: Gesetzesvorhaben 2024

Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes

Infolge der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes wie auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, die eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung festgestellt haben, besteht die Notwendigkeit das Arbeitszeitgesetz zu überarbeiten. Ein Referentenentwurf liegt bereits seit Frühjahr letzten Jahres vor, sodass das Gesetz theoretisch im Frühjahr oder zum Sommer 2024 beschlossen werden könnte. Bislang ist das aber noch nicht absehbar.

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Nachdem der europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 2023 den Wortlaut des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG für nicht europarechtskonform angesehen hat, ist eigentlich auch dringend eine Neuregelung zentraler Vorschriften des BDSG durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erfolgen. Hier gab es zwar in der Vergangenheit erste Entwürfe, ein wirklicher Konsens hat sich hier noch nicht abgezeichnet. Im Laufe des Jahres 2024 könnte aber hier eine Neuregelung erfolgen.

Europäische Entgelttransparenzrichtlinie

Arbeitgeber müssen danach mit deutlich umfangreicheren Verpflichtungen im Hinblick auf die Herstellung von Entgelt Transparenz und Entgeltgleichheit rechnen. Die Umsetzungsfrist wendet allerdings erst am 7. Juni 2026, sodass der deutsche Gesetzgeber noch ausreichend Zeit hat, darauf zu reagieren. Ob daher noch im Jahre 2024 eine Neuregelung erfolgen wird, ist sehr fraglich.

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