Fördermittel und Beihilfen

Kapitalzuschüsse, Garantien oder Darlehen – die Formen der Gewährung staatlicher Mittel sind vielfältig. Die Begriffe Fördermittel und Beihilfen werden dabei häufig synonym verwendet, ohne das hiermit das gleiche gemeint ist. An die Bewilligung und Verwendung von Beihilfen und Fördermitteln werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, die zwingend beachtet werden müssen.

kommunikation@skwschwarz.de

Beihilfe ist ein unionsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlich gewährten direkten oder indirekten Vorteile umschreibt, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen und hierdurch den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen können. Fördermittel ist ein Oberbegriff für das aus dem Haushalt der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellte Kapital, mit dem bestimmte politische oder wirtschaftliche Ziele erreicht werden sollen. Fördermittel und Beihilfen sind zwei Seiten einer Medaille.

Ohne Fördermittel und Beihilfen lassen sich viele Projekte nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt realisieren. Dies gilt nicht nur für innovative Geschäftsfelder, sondern für fast alle Bereiche des Wirtschaftslebens – nicht nur in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Werden staatliche Mittel trotz Förderanspruch nicht gewährt oder werden gewährte Mittel nachträglich zurückgefordert, stellt dies Unternehmen oftmals vor erhebliche Probleme, die nicht selten die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Diese Situation kann durch qualifizierte rechtliche Beratung verhindert werden. Wir unterstützen Unternehmen bei den meist komplexen Fragen in allen Phasen – vom Erhalt der Fördermittel oder der Beihilfen, über die rechtskonforme wirtschaftliche Verwendung bis hin zur Abwehr von Angriffen von Wettbewerbern. Unsere Experten beraten Sie, damit Sie Fördergelder umfassend und regelkonform verwenden und behalten können.

Newsletter abonnieren

Erfahren Sie schon heute, worüber die Rechtswelt morgen redet: Mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung.