Alle News & Events anzeigen
01.03.2021

Patientenverfügung in Zeiten von Corona

Müssen Patientenverfügungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angepasst werden?

Derzeit wird an Notare häufig die Frage herangetragen, ob Patientenverfügungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angepasst werden müssen. Standard-Patientenverfügungen enthalten oft den Satz:

 „… dass insbesondere eine künstliche Beatmung oder künstliche Flüssigkeitszufuhr nicht mehr erfolgen soll, wenn ich mich mit aller Wahrscheinlichkeit unabwendbar in einem unmit­telbaren Sterbeprozess befinde bzw. ich mich im Endstadium ei­ner unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.“

    Teilen

  • LinkedIn
  • XING