Die vorliegende Übersicht bietet eine überblicksartige Darstellung zur Vollstreckbarkeit von Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) in Vertragsmitgliedstaaten.
Die Übersicht verschafft einen ersten Überblick über die Möglichkeiten und die jeweiligen Maßnahmen der Vollstreckbarkeit von Entscheidungen des UPC. Sie zeigt anschaulich, inwiefern neben der grundsätzlichen Möglichkeit der unmittelbaren Vollstreckung (grundsätzlich ohne Sicherheitsleistung) Berufung, Antrag auf aufschiebende Wirkung oder Aussetzung/Aufhebung der Vollstreckbarkeit wirken. Die Übersicht zeigt in groben Zügen den Gang des Vollstreckungsverfahrens auf.
Es kann sinnvoll sein, sich bereits vor dem Erhalt des Titels mit dessen Vollstreckbarkeit auseinanderzusetzen, um letztlich die eigenen Patentrechte effektiv schützen und durchsetzen zu können.
Für Rückfragen steht unser Expertenteam gerne zur Verfügung, um bei allen rechtlichen Anliegen rund um das Einheitliche Patentgericht zu unterstützen.
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