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10.08.2023

Unterscheidungskräftige Wortkombination „Corelog“ im Logistikbereich

In einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) wurde über die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke 'Corelog' für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 40 diskutiert. Ursprünglich hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung abgelehnt, da die Wortkombination 'Corelog' als 'Kernaufgaben der Logistik' übersetzt werden könnte. Diese Entscheidung wurde jedoch vom BPatG aufgehoben. Das Gericht argumentierte, dass die Bedeutung nicht ohne weiteres erkennbar sei und es an einem vordergründig beschreibenden Begriffsinhalt fehle. Die Entscheidung des BPatG bietet interessante Einblicke in die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Marken und könnte Auswirkungen auf zukünftige Markenanmeldungen haben.

Mehr dazu im umfassenden Aufsatz von Dr. Christoph Wiegand und Jonas L. Schüler in GRUR-Prax veröffentlicht. Beck-Online-Abonnenten finden den vollständigen Aufsatz unter diesem LINK.

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