Kurzarbeit bestimmt mittlerweile seit gut einem Jahr den Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer und Unternehmen. Dennoch war es lange Zeit umstritten, inwieweit sich Urlaubsansprüche bei Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit „Null“ befinden, anteilig reduzieren. Insbesondere ungeklärt war die Frage, ob sich Urlaubsansprüche während der Kurzarbeit automatisch verringern oder ob hierzu eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung erforderlich ist. Zu dieser Frage hat sich nun das LAG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 12. März 2021, Az. 6 Sa 824/20 positioniert.