Am 28.6.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (RL [EU] 2019/882) in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen für die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. In ihrem Beitrag beschäftigen sich Afra Nickl und Yves Heuser von SKW Schwarz mit den wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen und der Einordnung des BFSG als Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG und sprechen praxisnahe Empfehlungen aus.
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