Alle News & Events anzeigen
12.10.2020

Zeiterfassung via Fingerabdruck?

Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. Wie genau diese Verpflichtung in Deutschland umgesetzt werden soll, ist bislang vom deutschen Gesetzgeber noch nicht entschieden. Dass zumindest ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck in Deutschland im Grundsatz nicht zulässig ist, hat das LAG Berlin-Brandenburg mit seiner Entscheidung im Juni 2020 klargestellt.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2020, Az. 10 Sa 2130/19

    Teilen

  • LinkedIn
  • XING