Presse & Verlage

Jeder hat so seine Meinung. Und in Zeiten von Social Media, Blogs und Foren, Kommentarspalten und Bewertungsportalen hat auch jeder eine Plattform, um diese Meinung öffentlich zu machen. Was leider nicht jeder hat, sind die für eine gute Diskussionskultur nötigen Umgangsformen. So muss immer öfter geklärt werden, wo die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung oder Verleumdung verläuft. Hier zahlt es sich aus, dass unsere Anwälte schon in der Print-Ära ein sicheres Gespür für Prozesstaktiken und die Handhabung des einstweiligen Rechtsschutzes erworben haben. Beispielsweise, wenn es um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Figuren des öffentlichen Lebens geht. Mindestens ebenso wichtig ist heute, dass wir frühzeitig innovative Beratungsansätze entwickelt haben, um diese Kenntnisse für das Digitalzeitalter zu adaptieren.

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Nichts ist so alt wie der Newsfeed vom Vortag. Die Publizistik hatte schon immer ein hohes Tempo. Durch Social Media-Plattformen, Bewertungsportale und andere digitale Verbreitungskanäle hat sie sich noch weiter beschleunigt. Und die Frage, wann eine Aussage justiziabel wird, hat ebenfalls an Bedeutung gewonnen. Dieser Herausforderung begegnen wir mit einem Team für Äußerungsrecht, dessen Position am Markt laut Quellen wie JUVE unbestritten ist.

Verlage und ihre Vertriebspartner

Wir sind ebenso Rechtsbeistand von Verlagen und ihren Vertriebspartnern. Durch unser technologisches und juristisches Know-how finden wir innovative Ansätze dafür, wie man mit der zunehmenden Ausweitung der Verwertungskette umgeht. Gerade in diesem Punkt profitieren unsere Mandanten davon, wie wir verschiedene Praxisgruppen vernetzen: Autoren und Verlage können auf unser Know-how in der Filmbranche bauen, wenn Buchstoffe audiovisuell adaptiert werden. Unsere IT- und eCommerce-Expertise macht sich bezahlt, wenn es um Konzeption und Vertragsgestaltung digitaler Medien geht.

Verträge und gerichtliche Auseinandersetzungen

Zu unserer Expertise zählen außerdem die Entwicklung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Autoren, Illustratoren, Fotografen, Übersetzern und Herausgebern. Die Vertretung von Verlagen in streitigen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Urhebern gehört genauso zu unserem Tätigkeitsfeld. Im Rahmen gerichtlicher Verfahren spielt der einstweilige Rechtsschutz, sowohl die Erwirkung als auch die Abwehr von einstweiligen Verfügungen, eine besonders wichtige Rolle. Die genaue Kenntnis der verschiedenen Gerichte und ihrer Besonderheiten hilft uns bei der bestmöglichen Interessenvertretung. Aufgrund unserer langjährigen und intensiven Gerichtserfahrung haben wir auch ein sicheres Gespür dafür, welche Prozesstaktik für den jeweiligen Fall die richtige ist.

Digitale Verlagsprodukte

Durch unsere Fachkenntnis auf dem Gebiet der klassischen IT genauso wie in Digitalisierungs- und E-Commerce-Fragen können wir Verlage und deren Vertriebspartner auch mit Blick auf die Entwicklung und den Vertrieb digitaler Verlagsprodukte kompetent beraten. Unser Know-how in Sachen Film und TV wiederum kommt Verlagen und Autoren zugute, wenn es um die audiovisuelle Verwertung von Stoffen geht.

Aktive Mitgestaltung der Verlagsbranche

In Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben wir Musterverträge für Verlage entwickelt. Diese sind in dem Standardwerk „Recht im Verlag“ (Wegner / Wallenfels / Kaboth: Recht im Verlag, Verlag C.H. Beck) erschienen, an dem unsere Anwälte als Herausgeber und Autoren mitgewirkt haben. Mitglieder der Practice Group haben Funktionen in den Branchenverbänden (zum Beispiel Börsenverein des Deutschen Buchhandels, BDZV) und gestalten so die Verlagsbranche mit.

Auszeichnungen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Practice Group werden regelmäßig prämiert.

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