Dr. Thomas Hohendorf, LL.M. (King’s College London)

Associate

  • LinkedIn
quote-icon

„Man wächst mit seinen Herausforderungen. Alleine geht es, im Team noch besser.“

Dr. Thomas Hohendorf berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechts und der Informationstechnologie sowie im Vertriebs- und Vertragsrecht. Insbesondere besitzt er eine ausgewiesene Expertise im Bereich des Know-how-Schutzes und IT-Sicherheit/Cybersecurity. Zudem ist er im deutschen und europäischen Markenrecht zu Hause: Hier berät er strategisch zu Lizenzverträgen sowie Schutzrechtsanmeldungen und vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Markenämtern, in Widerspruchs- und Löschungsverfahren oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Lauterkeits- bzw. Wettbewerbsrecht, wo er etwa zu Markteinführungen von Produkten berät oder in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes tätig ist.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universidad de Sevilla
  • Postgraduiertenstudium an der University of London, King’s College (Großbritannien) im Bereich Intellectual Property & Information Law
  • Promotion im Bereich des geistigen Eigentums und Know-how-Schutzes, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Referendariat am Kammergericht in Berlin mit Stationen u.a. im Bundeskanzleramt, bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und bei Google Germany GmbH
  • Seit 2021 bei SKW Schwarz

Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie Ones to Watch im Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)

  • "Know-how-Schutz und Geistiges Eigentum – Ein Beitrag zur systematischen Einordnung des Geheimnisschutzes in das Recht des geistigen Eigentums", Berlin 2020, zugleich jur. Diss.
  • "Digitalisierung und Know-how-Schutz – Ist die Know-how-Richtlinie ausreichend?", in: Hennemann/Sattler, Immaterialgüter und Digitalisierung, Baden-Baden 2017
  • "The judicial and extrajudicial enforcement of patient’s rightsThe judicial and extrajudicial enforcement of patient’s rights", in: Botta/Armbrüster, Law and medicine – Current topics in a German and Italian perspective, Neapel (IT) 2017
  • "Die Privilegierung gemeinnützigen Handelns im Privatrecht", JZ 2017, S. 221–229 (zusammen mit Univ.-Prof. Armbrüster)
  • "Rechtsfragen des Fotografierens von Kulturgütern", KUR 2016, S. 3–11 (zusammen mit Univ.-Prof. Armbrüster)