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11.05.2021

SKWhistle: Hinweisgebersystem rechtssicher implementieren

Whistleblower sollen EU-weit besser geschützt werden. Deshalb ist am 16. Dezember 2019 die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Die Richtlinie schreibt vor, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis spätestens 17. Dezember 2021 ein Meldesystem für Compliance-Hinweise durch Whistleblower einrichten müssen. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Auch Deutschland plant ein entsprechendes Hinweisgeberschutzgesetz. Dessen Gesetzgebungsverfahren ist nun allerdings aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der Regierungskoalition vorerst zum Stillstand gekommen.

Es ist aber damit zu rechnen, dass das deutsche Whistleblower-Gesetz bald kommt – spätestens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Anderweitig droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Meldesysteme sollten daher bis Ende des Jahres stehen. Denn: Wer dieses Frist versäumt riskiert empfindliche Sanktionen. Zudem können sich Beschäftigte ggf. nach erfolglosem Ablauf der Umsetzungsfrist direkt auf die EU-Richtlinie berufen, was ebenfalls zu Risiken für Unternehmen führen kann.

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