Als fest in innovationsgetriebenen Branchen verankerte Kanzlei wissen wir, dass Urheber- und Medienrecht heute oft nur im Zusammenspiel mit IT- und IP-Recht sinnvoll behandelt werden kann. Darum setzen wir auf eine enge Kooperation zwischen diesen Praxisgruppen – und schaffen so Teams, die mehr sind als die Summe der einzelnen Teile. Wir haben kein „digital media“-Team – denn alle Berater für die verschiedenen Bereiche der Kreativindustrie denken von Anfang an digital. Unsere Urheberrechtsexperten beraten von der Entwicklung über die Herstellung bis zur Auswertung von Content, von der Finanzierung und Besicherung bis zur Content Protection. Gerade hier hat sich unsere Expertise im einstweiligen Rechtsschutz immer wieder als wirksames Mittel gegen Schäden durch Piraterie erwiesen.
Auf diese Leistungen zählen nicht nur Mandanten aus der audiovisuellen Industrie, sondern aus praktisch allen Kreativbranchen. Wir vertreten Unternehmen aus so unterschiedlichen Bereichen wie Games, Musik, Presse, Verlage oder Werbung. Gerne auch crossmedial, wenn es beispielsweise um Lizenzierungen und Rechte-Clearing geht.
Wir sehen übrigens nicht nur die juristische Begleitung kreativer Prozesse als unsere Aufgabe an. Oftmals sind wir schon beteiligt, wenn die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. So bringt SKW Schwarz gemeinsam mit der Industrie Gesetzesvorschläge ein, zuletzt bei der Urheberrechtsreform. Und als Experten werden wir regelmäßig im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gehört.
2016 wurde SKW Schwarz von JUVE als Kanzlei des Jahres für Medien und Technologie prämiert. Auch das Handelsblatt wählte uns 2016 in Kooperation mit Best Lawyers zur Kanzlei des Jahres für Medienrecht. 2020 sind wir German Firm of the Year in der Kategorie „Copyright & Design“ bei Managing Intellectual Property IP STARS.