Urheberrecht, Persönlichkeitsschutz & Kunstrecht

Die Kreativindustrie braucht Rechtsberatung. Und zwar nach allen Regeln der Kunst. Denn die Branchen, in denen urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen werden, sind immer in Bewegung. Das bedeutet, dass die Verwertungskette sich immer weiter diversifiziert – und deshalb stetig neue rechtliche Fragestellungen aufwirft. Unsere Beratung zum Urheberrecht ist Teil unserer umfassenden Kompetenz im Bereich IP. Gerade in der Film- und TV-Branche waren wir schon immer außergewöhnlich tief involviert, ob in Deutschland oder international. Eine Position, die wir während des Wandels hin zu einer zunehmend non-linearen Mediennutzung nicht bloß beibehalten, sondern ausgebaut haben.

kommunikation@skwschwarz.de

Wer kreative Meisterleistungen abliefert, soll davon auch profitieren können. Dafür braucht eine Branche, die in permanentem Umbruch ist, eine exzellente Rechtsberatung.

Nur so können Urheberrechte gewahrt werden und auch in diversifizierten Verwertungsketten die Künstler und Kreativen zu ihrem Recht kommen.

Urheberrecht

Als fest in innovationsgetriebenen Branchen verankerte Kanzlei wissen wir, dass Urheber- und Medienrecht heute oft nur im Zusammenspiel mit IT- und IP-Recht sinnvoll behandelt werden kann. Darum setzen wir auf eine enge Kooperation zwischen diesen Praxisgruppen – und schaffen so Teams, die mehr sind als die Summe der einzelnen Teile. Wir haben kein „digital media“-Team – denn alle Berater für die verschiedenen Bereiche der Kreativindustrie denken von Anfang an digital. Unsere Urheberrechtsexperten beraten von der Entwicklung über die Herstellung bis zur Auswertung von Content, von der Finanzierung und Besicherung bis zur Content Protection. Gerade hier hat sich unsere Expertise im einstweiligen Rechtsschutz immer wieder als wirksames Mittel gegen Schäden durch Piraterie erwiesen.

Auf diese Leistungen zählen nicht nur Mandanten aus der audiovisuellen Industrie, sondern aus praktisch allen Kreativbranchen. Wir vertreten Unternehmen aus so unterschiedlichen Bereichen wie Games, Musik, Presse, Verlage oder Werbung. Gerne auch crossmedial, wenn es beispielsweise um Lizenzierungen und Rechte-Clearing geht.

Wir sehen übrigens nicht nur die juristische Begleitung kreativer Prozesse als unsere Aufgabe an. Oftmals sind wir schon beteiligt, wenn die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. So bringt SKW Schwarz gemeinsam mit der Industrie Gesetzesvorschläge ein, zuletzt bei der Urheberrechtsreform. Und als Experten werden wir regelmäßig im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gehört.

2016 wurde SKW Schwarz von JUVE als Kanzlei des Jahres für Medien und Technologie prämiert. Auch das Handelsblatt wählte uns 2016 in Kooperation mit Best Lawyers zur Kanzlei des Jahres für Medienrecht. 2020 sind wir German Firm of the Year in der Kategorie „Copyright & Design“ bei Managing Intellectual Property IP STARS.

Persönlichkeitsschutz

Nicht zuletzt durch unsere Expertise in der Medienbranche verfügen wir über viel Erfahrung zum Persönlichkeitsschutz. Hier beraten wir unsere Mandanten insbesondere zu:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik
  • Ungerechtfertigt schlechte oder rufschädigende Bewertungen im Internet
  • Unzulässiger Darstellung in den Medien
  • Beratung zum Recht am eigenen Bild
  • Clearing von Medieninhalten hinsichtlich der Verletzung von Persönlichkeitsrechten anderer Personen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassung, Schadensersatz, sowie Widerruf und Gegendarstellung

Kunstrecht

„Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“ wusste schon Karl Valentin. Umso besser, dass wir die juristischen Herausforderungen für Sie übernehmen: Unsere Experten – selbst Kunstliebhaber– begleiten Sie vom schöpferischen Schaffensprozess über die Ausstellung Ihrer Werke bis zum Verkauf. Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten aus allen Bereichen der Kunstszene außergerichtlich und in streitigen Auseinandersetzungen: Künstler, Galerien, Museen, Händler oder private Kunstsammler.

Auch wenn Kunstrecht bzw. Art Law eher eine Nischenthema ist, treffen hier viele verschiedene spannende Rechtsfragen zusammen: Klassisches Urheber- und Persönlichkeitsrecht, die Klärung von Eigentumsverhältnissen und Provenienzfragen, Restitution (Beutekunst), Ansprüche bei Beschädigung, Verlust und Fälschung oder die Gründung von Stiftungen. In unserer Beratung greifen wir fachübergreifend auf Experten anderer Teams zurück und arbeiten interdisziplinär mit Wissenschaftlern und Kunstexperten zusammen.

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