Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen jeder Größe, seien es Kapital- oder Personengesellschaften, einschließlich mittelständischer, häufig familiengeführter Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts.

Gesellschaftsrecht

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Wir beraten zu folgenden Themenbereichen:

  • Beratung zur Organisationsstruktur (Corporate Governance)
  • vertragliche Vereinbarungen mit Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte)
  • Fragen der Organhaftung
  • Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (Kapitalerhöhungen, Gesellschafterdarlehen)
  • Cash Pools
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Konzernrecht
  • umwandlungsrechtliche Vorgänge (Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel)
  • Joint Ventures und strategische Partnerschaften
  • kapitalmarktrechtliche Fragen und Restrukturierungen
  • Nachfolgeberatung und –gestaltung

Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten in allen Fragen der „Corporate Compliance“ (präventive Beratung, etwa durch die Erstellung von Leitfäden und Schulungsmaterialien, und Beratung im Umgang mit Compliance-Verstößen).

Geschäftsführerhaftung

Zu unseren Mandanten gehören national und international tätige Unternehmen aller Größenordnungen.
Ein zentrales Thema bei der Beratung dieser ist die Frage nach der persönlichen Verantwortlichkeit (Haftung) der Organe von Kapitalgesellschaften – im Falle der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) also des Geschäftsführers. Mehr Infos zum Thema Geschäftsführerhaftung finden Sie in der Broschüre von Dr. Thomas Hausbeck.

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