Gerade im Gewerblichen Rechtsschutz und im Bereich Life Sciences & Health kommt es auf praxisorientierte, präzise und zukunftsgerichtete Beratung an. Im Team mit den zahlreichen Experten bei SKW Schwarz kann ich meinen Mandanten genau dies bieten. Ihre Ziele klar im Blick – gleichzeitig persönlich, responsiv und immer für Sie da.
Mehr als 15 Jahre Erfahrung mit unterschiedlichsten und häufig hochkomplexen Fragestellungen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz (IP) und dem Bereich Life Sciences & Health zeichnen Oliver Stöckel aus. Als versierter Prozessanwalt ist er spezialisiert auf die Beratung bei Schutzrechtskonflikten, Verfahren vor den Markenämtern und die Führung von Verletzungsprozessen im Marken-, Patent-, Design- und Urheberrecht. Im Wettbewerbsrecht berät und vertritt er Mandanten in allen Arten von Auseinandersetzungen mit Konkurrenten und ist mit Spezialmaterien wie z.B. wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz, Umwelt- und Heilmittelwerbung bestens vertraut. Er hat außerdem langjährige Erfahrung bei der Erstellung, Überprüfung, Verhandlung und Durchsetzung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie von nationalen und internationalen Lizenz- und Vertriebsverträgen, auch in komplexen Vertriebsstrukturen und in stark regulierten Wirtschaftsbereichen. Im Life Sciences & Health Sektor verfügt Oliver Stöckel zusätzlich über besondere Expertise im Pharma- und Medizinprodukterecht, in den Bereichen Compliance, Produkthaftung und Kooperationen, sowie bei Schnittstellenthemen zu IP.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Manchester Metropolitan University (UK)
- Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb zum Thema „Strategien gegen Markenmissbrauch“
- 2005 bis 2021: Rechtsanwalt und Partner bei einer Wirtschaftskanzlei in München
- Seit 2009 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Compliance-Trainer im Pharma- und Medizinproduktebereich
- Seit 2022 bei SKW Schwarz
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2020-2023
Anwalt des Jahres in der Kategorie „Werberecht“ (2021)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Werberecht“ (2020, 2022, 2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz“ (2022, 2023)
The Legal 500: Deutschland 2022-2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz: Wettbewerbsrecht" (2022-2024)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrecht" (2023-2024)
The Legal 500: EMEA 2022, 2024
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz: Wettbewerbsrecht" (2022)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrech" (2022/2024)
Managing IP (2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Trade Mark Stars" (2023)
Dr. Oliver Stöckel ist Mitglied in der Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) sowie bei MARQUES.
Oliver Stöckel publiziert regelmäßig zu Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes und im Bereich Life Sciences & Health. U.a. schreibt er Urteilsrezensionen für den IP-Rechtsberater (IP-RB) und kommentiert im BeckOK Designrecht die Verletzungstatbestände sowie den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Außerdem ist er ein gefragter Trainer für Inhouse-Schulungen, insbesondere zu Compliance im Pharma- und Medizinproduktebereich und zum Heilmittelwerberecht. Er besucht regelmäßig nationale und internationale Fachkongresse.
Veröffentlichungen
- Co-Autor des BeckOK Designrecht (§§ 37-41, 50 DesignG, § 4 Nr. 3 UWG), vierteljährlich aktualisiert
- „Strategien gegen Markenmissbrauch“, Köln 2007
Aufsätze in Zeitschriften
- „Monopolisierung von Cannabis-Sortenbezeichnungen wie „Jack Herer“ durch Marken?“, Fachbeitrag in Krautinvest, 2022
- „Auch eine nachträgliche Genehmigung durch einen Lizenznehmer kann zur Erschöpfung der Markenrechte führen“, Kommentierung zu BGH, Urteil vom 25.03.2021 – I ZR 37/20 – myboshi, Der IP-Rechts-Berater (IP-RB) 2021, 179
- „Die Neuanmeldung historischer Marken kann bösgläubig sein, wenn sie primär als Sperrmarke zur Produktmonopolisierung dient“, Kommentierung zu BPatG, Beschluss vom 18.08.2020 – 29 W (pat) 45/17 – Hassia, Der IP-Rechts-Berater (IP-RB) 2020, 274
- „Der Besitz zum Zweck des Angebots oder Inverkehrbringens ist nur dann rechtsverletzend, wenn der Besitzer selbst diese Zwecke verfolgt“, Kommentierung zu EuGH, Urteil vom 02.04.2020 – C-567/18 – Coty ./. Amazon, Der IP-Rechts-Berater (IP-RB) 2020, 126
- „Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt…“, Der Urologe 58 (8), 904-909, 11.06.2019
- „Markenmäßige Benutzung von Warenformmarken“, Kommentierung zu BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 23/14 – Bounty, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2016, 30
- „Berücksichtigung außereuropäischer Sprachen bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit von Marken“, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.06.2015, Rs. C-147/14 – Loutfi Management Propriété intellectuelle, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2015, 272
- „Unbeachtlichkeit einer Verkehrsbefragung bei methodischen Mängeln“, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014, Az. I-15 U 92/14 – Le Pliage, Der IP-Rechts–Berater (IPRB) 2015, 104
- „Konstrastmittelbezug in der Radiologie“, Der Radiologe 2014, 820
- „Bösgläubig erworbenen Marken fehlt stets von Anfang an der Schutz“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 20.01.2014, Az. I ZR 107/10 – H 15, Der IP-Rechts–Berater (IPRB) 2014, 105
- „Verkehrsverständnis zum Anmeldezeitpunkt für Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft maßgeblich“, Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 18.04.2013, Az. I ZR 71/12 – Aus Akten werden Fakten, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2013, 272
- „Wiederkehrende Merkmale einer Produktserie können wettbewerbliche Eigenart begründen“, Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 10.07.2013, Az. 6 U 209/12 – Kinderhochstuhl „Sit-Up“, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2013, 249
- „Hinweispflicht bei Fehlen allgemein üblicher Eigenschaften“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 09.02.2012, Az. I ZR 178/10 – Call-by-Call, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2012, 220
- Co-Autor: “Der dingliche Charakter von Lizenzen”, Computer und Recht (CR) 2011, 553
- „Bezugnahme auf den Aktienindex „DAX“ in Finanzderivaten zulässig“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 30.04.2009, Az. I ZR 42/07, Der IP-Rechts-Berater (IPRB) 2010, 29
- „Strengere Anforderungen an eine rechtserhaltende Markenbenutzung oder (nur) eine umfassende Absage an den Schutz von Defensivmarken?“ – Kommentierung zur EuG-Entscheidung “Bridge/Bainbridge”, European Law Reporter 2006, 257
Beiträge in Sammelwerken
- Co-Autor „The Commercial Laws of Germany“, in: Tinsley/Kinsella, Digest of Commercial Laws of the World, West/Thomson Reuters, 2016
- Co-Autor „Kapitel 15.04 – Trademarks“, in: Campbell/Ruester, Business Transactions in Germany, Newark, San Francisco 2012